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   BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02   

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BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02 (https://dejure.org/2002,6340)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.2002 - 1 WB 30.02 (https://dejure.org/2002,6340)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 (https://dejure.org/2002,6340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    SG § 10 Abs. 3; Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 i. d. F. vom 11. August 1998, Nr. 5 Buchst. a und c
    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; Ehefrau; Berufstätigkeit; Versetzungsstichtag; Dienstposten; Wegfall.

  • Wolters Kluwer

    Verzicht eines Soldaten auf eine laufbahnorientierte Förderung; Auswirkungen des Verzichts auf das Ermessen der personalbearbeitenden Stelle; Absehen von einer aus dienstlichen Gründen erforderlichen Versetzung; Jederzeitige Versetzbarkeit eines Berufssoldaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (129)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96

    Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02
    Er darf dabei aber davon ausgehen, dass ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich ein Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe bleiben zu können, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen (Beschlüsse vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m. w. N., vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 68.00 - m. w. N.).

    Ein derartiger Verzicht des Soldaten schränkt das Ermessen der Personalführung nicht derart ein, dass von einer aus dienstlichen Gründen für notwendig gehaltenen Versetzung abgesehen werden müsste (Beschlüsse vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -).

    Im Rahmen einer geordneten Stellenbesetzung und sachgerechten Personalführung ist es militärisch unerlässlich, freie Dienstposten sobald wie möglich mit geeigneten Soldaten nachzubesetzen (Beschluss vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -, m. w. N.).

  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01

    Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02
    Er darf dabei aber davon ausgehen, dass ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 -).

    Dieses Interesse muss im Rahmen des dienstlich Möglichen nur dann zurücktreten, wenn die mit der Versetzung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - jeweils m. w. N.).

    In gleicher Weise ist vorhandenes Wohneigentum des Soldaten oder seiner Familie nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht als Versetzungshinderungsgrund anzuerkennen (Beschluss vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - m. w. N.).

  • BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89

    Umgliederung von Verbänden der Bundeswehr

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02
    Wenn ihm das über einen - ausnahmsweise - langen Zeitraum erspart geblieben ist, kann er aus diesem für ihn günstigen Umstand keine Rechte oder Vertrauensschutzgesichtspunkte herleiten, die geeignet wären, das Ermessen der SDH einzuschränken (Beschluss vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 -).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats muss der jederzeit versetzbare Berufssoldat das mit dem Erwerb von Wohneigentum verbundene finanzielle Risiko im Falle einer Versetzung selbst tragen (Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 -, m. w. N. und vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 108, 111.95 -).

  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 68.00

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich ein Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe bleiben zu können, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen (Beschlüsse vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m. w. N., vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 68.00 - m. w. N.).

    Auf die Frage, in welcher Form die Berufstätigkeit ausgeübt wird, kommt es dabei rechtlich nicht an (Beschluss vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 68.00 -).

  • BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 21.95

    Recht der Soldaten: Versetzung bei Erkrankung der Ehefrau, Umstrittenheit des

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02
    Dieses Interesse muss im Rahmen des dienstlich Möglichen nur dann zurücktreten, wenn die mit der Versetzung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02
    Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Interesse der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte unabdingbar und hat für eine hieran orientierte Personalführung, wie sie dem Bundesminister der Verteidigung (BMVg) von Verfassungs wegen aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (Beschluss vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 -).
  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 30.92

    Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten -

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02
    Er darf dabei aber davon ausgehen, dass ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 -).
  • BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99

    Jederzeitige Versetzbarkeit von Soldaten zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich ein Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe bleiben zu können, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen (Beschlüsse vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m. w. N., vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 68.00 - m. w. N.).
  • BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 17.95

    Versetzung eines Berufssoldaten - Verwendungsplanung eines Soldaten - Missbrauch

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02
    Ein derartiger Verzicht des Soldaten schränkt das Ermessen der Personalführung nicht derart ein, dass von einer aus dienstlichen Gründen für notwendig gehaltenen Versetzung abgesehen werden müsste (Beschlüsse vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -).
  • BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 12.96

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02
    Für eine Wegversetzung liegt das dienstliche Bedürfnis nach Nr. 5 Buchst. c der genannten Versetzungsrichtlinien regelmäßig vor, wenn der Dienstposten des Soldaten weggefallen ist; Entsprechendes gilt, wenn der Dienstposten zum Versetzungsstichtag wegfallen wird (vgl. Beschluss vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 12.96 -).
  • BVerwG, 23.11.2023 - 1 WB 29.23
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle hierüber nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 1.13

    Laufbahnwechsel; Auswahlverfahren; Vorbehalt des Gesetzes; Laufbahn der Offiziere

    Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Für eine Wegversetzung liegt das dienstliche Bedürfnis regelmäßig vor, wenn der Dienstposten des Soldaten weggefallen ist; Entsprechendes gilt, wenn der Dienstposten zum Versetzungsstichtag wegfallen wird (vgl. Beschlüsse vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 12.96 - und vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - Nr. 5 Buchst. c der genannten Versetzungsrichtlinien).

    Wenn ihm das über einen längeren Zeitraum erspart geblieben ist, kann er aus diesem für ihn günstigen Umstand keine Rechts- oder Vertrauensschutzgesichtspunkte herleiten, die geeignet wären, das Ermessen der SDH einzuschränken (Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 - und vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 -).

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